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Knulps Reisen

Knulps Reisen

Spezialist für Galicien und Nordspanien
AGB

 

 

Unsere ARB als Pdf-Download: Knulps Reisen AGB

 

Unsere Vorsorge - Ihre Sicherheit

Bei aller Sorgfalt und Vorbereitung – manche Dinge kann man nicht beeinflussen. Wenn Ihr Reiseveranstalter plötzlich ausfällt, sind Sie nicht auf sich gestellt: Reiseveranstalter sind verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenzrisiko zu versichern. Ihre Zahlungen an Knulps Reisen sind von der R+V-Versicherung abgesichert. Mit jeder Reise, die Sie bei Knulps Reisen buchen, erhalten Sie von uns einen Reisepreis - Sicherungsschein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KNULPS REISEN - Veranstaltertätigkeit

1. Regelungsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Reiseveranstalters Knulps Reisen mit der Kundin / dem Kunden.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die Sie schriftlich, per Post, per Fax oder per E-Mail (mit eingescanntem Anmeldeformular) vornehmen können, bieten Sie Knulps Reisen den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage dieser AGB im Verbund mit der konkreten Reiseausschreibung und allen ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (z.B. Reiseausschreibung oder individuelles Reiseangebot) verbindlich an.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Knulps Reisen zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Urkunde über den Reisevertrag (schriftliche Reisebestätigung) und ggf. erste Reiseunterlagen (z.B. Reise-Sicherungsscheine) per Post, Fax oder E-Mail übermittelt.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot durch Knulps Reisen vor, an das Knulps Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch Zahlung des Reisepreises) erklären.

Die Anmeldung gilt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten ReiseteilnehmerInnen, für deren vertragliche Verpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen haben.

3. Reiseunterlagen Sie sind verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen, die Ihnen durch Knulps Reisen oder durch einen seiner Vertragspartner ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Ferner sind Sie verpflichtet, Knulps Reisen über von Ihnen erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung seitens Knulps Reisen bezüglich eines Ihnen hieraus entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung seitens Knulps Reisen entfällt vollständig, wenn die Umstände für Knulps Reisen nicht erkennbar waren.

Für durch die Post oder andere beauftragte Kurierdienste verloren gegangene oder verspätete Sendungen kann Knulps Reisen keine Gewähr übernehmen.

4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Reise-Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Satz 3 eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, mind. jedoch 50,- € pro Person. Bitte überweisen Sie uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung ist vollständig und unaufgefordert spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins sofort fällig. Die jeweils fällige Zahlung erfolgt per Überweisung in einem Betrag unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungs- und Kundennummer.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist deren Gutschrift bei Knulps Reisen. Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß, kann Knulps Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Sie mit Rücktrittskosten nach Ziffer 7. belasten, sofern Sie nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung haben.

Soweit Knulps Reisen zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, haben Sie ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises steht Knulps Reisen ein Leistungsverweigerungsrecht Ihnen gegenüber zu.

Sie sind verpflichtet, Knulps Reisen umgehend in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Reisedokumente nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt erhalten haben. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und die Reise auf Grund der fehlenden Reisedokumente nicht antreten können, kann Knulps Reisen dies als Rücktritt nach Ziff. 7 werten.

5. Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrags wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt oder einer sonstigen Reiseausschreibung von Knulps Reisen bestimmt. Hotel-, Orts- Schiffsprospekte, oder Prospekte sonstiger Leistungsträger oder Veranstalter, die nicht von Knulps Reisen herausgegeben worden sind, sind für Knulps Reisen nicht verbindlich.

Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht berechtigt, über die Beschreibung im Katalog oder im jeweiligen Angebot hinausgehende oder abweichende Zusicherungen Ihnen gegenüber abzugeben. Zur Einbeziehung in den Vertrag bedürfen sie der ausdrücklichen Bestätigung durch Knulps Reisen.

6.Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die durch Knulps Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Knulps Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach der Erklärung über Leistungsänderungen bei Knulps Reisen geltend zu machen.

Liegen zwischen dem Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns eine Erhöhung des Reisepreises bis zu 5 % vor, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Beförderungskosten erhöhen. Über eine solche Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unzulässig. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5 % können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm verlangen, wenn Knulps Reisen in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung Knulps Reisen gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt durch die Kundin / den Kunden
Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugangszeitpunkt der Rücktrittserklärung bei Knulps Reisen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt Knulps Reisen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann Knulps Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die Knulps Reisen im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldeter Teilnehmerin / angemeldetem Teilnehmer fordern kann:

a) bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises;
b) vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
c) vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises;
d) vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises;
e) am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Es ist Ihnen gestattet, den Nachweis zu führen, dass Knulps Reisen bei Ihrem Rücktritt oder Ihrem Nichtantritt der Reise einen wesentlich geringeren oder keinen Schaden gehabt hat, als die von Knulps Reisen in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Knulps Reisen kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn Knulps Reisen hierfür den Nachweis führt. Knulps Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

8. Umbuchung
Werden auf Ihren Wunsch im Zeitraum nach der Buchung der Reise bis zum 35.Tag vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird ein Umbuchungsentgelt pro Kundin / Kunde erhoben. Das Umbuchungsentgelt wird zwischen Knulps Reisen und der Kundin / dem Kunden pauschal mit 25,00 EUR pro Person vereinbart. Der Betrag ist sofort fällig. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR möglich. Entstehende Mehrkosten (z. B. durch Ticketumschreibung) sind von Ihnen in voller Höhe zu erstatten. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung durch Knulps Reisen besteht nicht. Nach Ablauf der Frist oder bei Umbuchungswünschen, die zur Folge haben, dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert werden müssen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß unter Punkt 7 genannten Rücktrittsbedingungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Knulps Reisen wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Knulps Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseabbruchskosten-Versicherung. Gruppenbuchungen unterliegen besonderen Reservierungs- und Stornierungsbedingungen.

10. Rücktritt und Kündigung durch Knulps Reisen
Knulps Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist:
wenn Sie die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Knulps Reisen aus vorbezeichnetem Grund, so behält Knulps Reisen den Anspruch auf den vollen Reisepreis; Knulps Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Knulps Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von Knulps Reisen (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Knulps Reisen wahrzunehmen. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
b) bis 2 Wochen vor Reisebeginn:
bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmer-Innenzahl kann Knulps Reisen bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Knulps Reisen ist verpflichtet, Sie unverzüglich über die Absage der Reise in Kenntnis zu setzen, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

11. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Knulps Reisen als auch Sie den Vertrag allein nach Maßgabe des § 651j fristlos kündigen.

Bei Kündigung wegen höherer Gewalt kann Knulps Reisen laut § 651e Abs. 3 und 4 für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasste, ist Knulps Reisen zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben Knulps Reisen und Sie je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

12. Gewährleistung
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Knulps Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann durch Knulps Reisen auch in der Weise geschaffen werden, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Bezüglich der sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Mängelanzeige weist Knulps Reisen Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie bei Reisen mit Knulps Reisen verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Agentur bzw. der örtlichen Reiseleitung von Knulps Reisen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der/dem zuständigen AnsprechpartnerIn werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrichtet. Ist von Knulps Reisen keine örtliche Reiseleitung vorgesehen und auch nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Knulps Reisen direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit Knulps Reisen kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.

Verlust und Beschädigungen von Reisegepäck sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen und es ist eine schriftliche Bestätigung einzufordern, ohne die die Gefahr eines Anspruchsverlustes besteht.

Wird eine Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet Knulps Reisen innerhalb einer von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist nach Mängelanzeige keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Knulps Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Knulps Reisen oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Knulps Reisen empfiehlt, die Kündigung schriftlich zu erklären.

Wird der Vertrag nach Ablauf der Frist nach Mängelanzeige gekündigt, so verliert Knulps Reisen laut § 651e Abs. 3 den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Knulps Reisen kann jedoch die für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen.

Knulps Reisen ist gemäß § 651e Abs. 4 verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten fallen Knulps Reisen zur Last.

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von Knulps Reisen nicht zu vertretenden Umstand.

13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Knulps Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) Knulps Reisen für einen der Kundin / dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche von Ihnen gegen Knulps Reisen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Knulps Reisen bei Sachschäden je Kundin/Kunde und Reise bis 4.100,00 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Knulps Reisen empfiehlt Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Knulps Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, nicht verkehrssichere Mietfahrräder von Fremdanbietern usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

Für Schäden infolge Verlusts oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks oder Ihrer eigenen Räder während der Reise bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind.

Soweit im Rahmen des Reisevertrages ein Fahrrad zur Verfügung gestellt wird, haften Sie für die sorgfältige Behandlung des Fahrrades. Insbesondere sind Sie verpflichtet, das Fahrrad nicht unbeaufsichtigt oder ohne Sicherung gegen Wegnahme (unverschlossen) abzustellen. Für Schäden die aufgrund einer Pflichtverletzung entstehen, haften Sie.

Gemäß unserer Informationspflicht als Reiseveranstalter weisen wir auf die Helmpflicht für Radfahrer in Spanien hin und das Tragen einer gelben Schutzweste außerhalb geschlossener Ortschaften in Spanien.

Bei Reisen, bei denen ein Begleitfahrzeug zur Gepäck- bzw. Fahrradbeförderung zur Verfügung steht, sind grundsätzlich keine Personenbeförderungen im Begleitfahrzeug vorgesehen und somit auch nicht Bestandteil der Leistungsausschreibung. Sollte Knulps Reisen in Notfällen für Transfers (z. B. bei Verletzungen oder technischen Defekten) der Kundin / dem Kunden kostenlose Mitfahrgelegenheiten in dem Begleitfahrzeug anbieten, so geschieht dies in eigener Verantwortung der Kundin / des Kunden.

14. Mitwirkungspflicht Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie als Reisende/r verpflichtet, beiLeistungsstörungen daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere haben Sie den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
Sie nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil und sind für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie für Schäden, die Sie sich selbst oder anderen zufügen, selbst verantwortlich.

Sie sind verpflichtet, die in der Reiseausschreibung und/oder übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der angegebenen Kondition, zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten mit Ihrer körperlichen Verfassung vereinbar ist.

Auf unseren Reisen sind Sie nicht durch Knulps Reisen versichert. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung mit Dienstleistungen zum Rücktransport bei Unfall oder Krankheit.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise möglichst schriftlich per Email oder Fax gegenüber Knulps Reisen geltend zu machen. Die Buchungsstellen, das Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde, und örtliche Reiseleitungen sind nicht befugt - auch nicht zur Weiterleitung - Anspruchsanmeldungen entgegenzunehmen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei Knulps Reisen ausschlaggebend. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

Reisevertragliche Ansprüche, soweit sie nicht Ansprüche wegen Verlust des Lebens, Körperschäden oder Beschädigung der Gesundheit betreffen, oder soweit sie vorsätzlich oder durch grobes Verschulden seitens Knulps Reisen oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, verjähren entgegen dem Wortlaut des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Knulps Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. Aufrechnungsverbot
Sie sind nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

17. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Deutsche StaatsbürgerInnen benötigen für die Einreise nach Spanien oder Portugal einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Knulps Reisen informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt, über Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind, sowie deren eventuelle Änderungen. Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person der Kundin / des Kunden oder eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Soweit Ihnen aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die Ihre Teilnahme an der Reise oder einzelnen Reiseleistungen verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt Sie dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Etwaige Ansprüche Ihrerseits im Falle eines schuldhaften Verhaltens von Knulps Reisen bleiben unberührt.

18. Gerichtsstand, Sonstiges
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Knulps Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen seitens Knulps Reisen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Knulps Reisen maßgebend. Die Kundin / Der Kunde kann Knulps Reisen nur an dessen Sitz verklagen.

Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen Knulps Reisen im Ausland für die Haftung von Knulps Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben in unserer Reiseausschreibung oder in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung bzw. der Dateierstellung.

Mit der Veröffentlichung neuer Reiseausschreibungen oder Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen in den Reiseausschreibungen bleiben vorbehalten.

 

KNULPS REISEVEN - Vermittlertätigkeit

Allgemeines
Knulps Reisevermittlung ist nicht Reiseveranstalter. Knulps Reisevermittlung tritt lediglich als Vermittlung im Kundenauftrag auf und nimmt Reservierungen vor.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages zwischen Knulps Reisevermittlung und jedem einzelnen Reisenden.

Teil 1 Vermittlertätigkeit
1. Stellung der Reisevermittlung; anzuwendendes Recht
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und den von Knulps Reisen beauftragten Unternehmen. Knulps Reisen tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von touristischen Einzelleistungen, nachfolgend Veranstalter genannt, auf.

1.2. Mit dem Veranstalter ist Knulps Reisen auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen in der Regel im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.

1.3. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat Knulps Reisen also sowohl dem Kunden als auch dem Veranstalter gegenüber vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und Knulps Reisen ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, deren Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter gelten ausschließlich die mit dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

1.6. Knulps Reisen kann Forderungen des Veranstalters im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.

2. Bezahlung
Knulps Reisen gibt die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters an den Kunden weiter, die dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden.

3. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
3.1. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Veranstalters gegenüber Knulps Reisen, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Veranstalter und Knulps Reisevermittlung, in gesetzlicher Weise entspricht, ist Knulps Reisen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern bzw. für den Veranstalter anzunehmen (Inkassotätigkeit). Die Regelung gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

3.2. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Veranstalters an Knulps Reisen ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.

3.3. Knulps Reisen kann Ersatz der ihr für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen in angemessener Höhe verlangen.

3.4. Der Kunde kann Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung von Reiseleistungen, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Knulps Reisen ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder die Reisevermittlerin aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Ansprüche haftet.

4. Umbuchung, Rücktritt
4.1. Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistungen kann Knulps Reisen hierfür die von dem Veranstalter geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 20,00 je Buchungsfall fordern.

4.2. Das von Knulps Reisen für ihre Tätigkeit als Reisevermittlerin berechnete Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts, Teilrücktritts oder Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.

5. Besonderheiten bei der Vermittlung von Flugscheine
5.1. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und können bei bestimmten Fluggesellschaften ein von Knulps Reisen kalkuliertes Vermittlungsentgelt beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.

5.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

5.3. Flüge sind grundsätzlich unter Wahrung der Rückbestätigungsfristen vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen.

5.4. Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen vor Abreise.

5.5. Angeflogene Flugscheine werden grundsätzlich nicht rückerstattet.

5.6. Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich nur durch Rücktritt von dem gebuchten und bei gleichzeitiger Neuanmeldung eines anderen Fluges möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstehenden (Mehr-)Kosten zu tragen.

5.7. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flügen wird nach den Bedingungen der jeweils befördernden Fluggesellschaft eine Gebühr fällig. Die Gebühr setzt sich aus den pauschalierten Kosten der Fluggesellschaft und aus den Bearbeitungskosten für Ausstellung bzw. Übermittlung des Tickets durch Knulps Reisen bzw. eines durch sie beauftragten Unternehmens (z. B. Ticketgroßhändler) zusammen. Der Reisende muss damit rechnen, dass für Stornierungen oder Änderungen keine oder nur eine geringe Erstattung des Flugpreises erfolgt. Derartige Gebühren fallen auch bei Nichterscheinen beim Abflug an.

6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Dienste von Knulps Reisen beschränken sich auf die Vermittlung der Reise- oder sonstigen Leistungen und enden mit dem Versand der Reisebestätigung oder sonstigen Reiseunterlagen (z. B. Informationen zu etwaigen Änderungen, Orte von Zwischenstationen). Knulps Reisen übernimmt daher auch keinerlei Haftung für die Durchführung der gebuchten Reise- und sonstigen Leistungen und übernimmt keine Garantien für die Eignung oder Qualität der auf der Reiseausschreibung dargestellten Reise- und sonstigen Leistungen.

6.2. Soweit Knulps Reisen eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen der Reiseverträge zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Knulps Reisen gibt darüber hinaus gegenüber dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Veranstalter angebotenen Leistungen und Informationen ab.

6.3. Knulps Reisen haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.

6.4. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Knulps Reisen bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

6.5. Die Gesamthaftung von Knulps Reisen ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von Knulps Reisen nicht vertragliche Hauptpflichten von Knulps Reisen oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.

Teil 2 Hinweise
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Anschrift: KNULPS REISEN Eva Pick und Anette Schindler GbR, Grund 9a, 42855 Remscheid, Tel.: 0034 - 626 850 995, Email: info@knulpsreisen.de

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